Fachbereich 3: Bürgerdienste

Fachbereich 3

Dem Fachbereich 3 ist eine Fülle von Aufgaben zugewiesen, die an dieser Stelle nicht erschöpfend aufgezählt werden können. Wichtig ist zu wissen, an wen Sie sich zu wenden haben, falls Sie irgendwann einmal der „Schuh drückt“, oder Beratung und Information wünschen.
Grundsätzlich vollzieht sich die Arbeit jedoch im sogenannten Antrags- und Genehmigungsverfahren. Das bedeutet, dass bestimmte Anliegen der Einwohner und Bürger schriftlich beantragt werden müssen, um der Verwaltung eine Prüfung darüber zu ermöglichen.

Sachgebietsgruppe SICHERHEIT / ORDNUNG / VERKEHR und BILDUNG

Sachgebietsgruppe JUGEND / SOZIALES und BÜRGERSERVICE






Fachbereichsleiter Peter Gruschinski

FB 3: Bürgerdienste