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Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar –Bürgerdienste- weist auf die Ausschreibung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 2.3.2013 hin:
Landespräventionspreis
Vorbildhafte Projekte zur Kriminalprävention gesucht
„Kriminalprävention nimmt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung einer gewaltfreien Gesellschaft und der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ein. Aufgrund der sich rasant verändernden Gesellschaft steht die Kriminalprävention neuen Herausforderungen gegenüber. Es ist daher unverzichtbar, den jeweiligen Entwicklungen angepasst kriminalpräventive Konzepte weiter zu entwickeln“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Die Bewältigung dieser Herausforderungen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bedürfe eines großen Engagements vieler Akteure. Besonders herausragende kriminalpräventive Projekte verdienten daher eine besondere Würdigung, so dass das sein Ministerium gemeinsam mit dem Landespräventionsrat Rheinland-Pfalz jährlich den Landespräventionspreis auslobe.
„Ziel ist es, die Arbeit der Projektemacher auszuzeichnen und die erfolgreichen Konzepte landesweit vorzustellen. Dadurch sollen weitere Organisationen angeregt werden, im Rahmen ihres eigenen Wirkungskreises einen Beitrag zur Kriminalprävention zu leisten“, so der Minister.
Bewerben können sich Gruppen, Vereine, Verbände, Schulen, Hochschulen, soziale Einrichtungen, Behörden, Kriminalpräventive Gremien, Einzelpersonen und sonstige Institutionen mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Der Landespräventionspreis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro dotiert, das für die Fortführung des eingereichten Projektes oder für die Entwicklung eines neuen kriminalpräventiven Projektes zweckgebunden verwendet werden muss.
Einsendeschluss ist der 30. August 2013. Die Ausschreibung für den Landespräventionspreis und das Bewerbungsformular stehen auf der Internetseite des Landespräventionsrates (www.kriminalpraevention.rlp.de) zur Verfügung (Tel.: 06131/16-3249).
Fachbereich 3 -Bürger
1000
dienste-
Frau Quintes Tel. 0261/6503-166
Aufgrund einer Information des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz warnt das Gewerbeamt vor den Schreiben der Gewerbeauskunftszentrale. Diese so genannte Gewerbeauskunftszentrale ist eine GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Das Gewerbeamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es mit dieser Auskunftszentrale nichts zu tun hat. Die Daten der Gewerbebetriebe werden angeblich über Telefonbucheinträge eingekauft. Eine Auskunft seitens der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgte bzw. wird auch in Zukunft nicht erfolgen. Die Gewerbeauskunftszentrale versendet Anschreiben, mit der Bitte die Angaben zu ergänzen bzw. falsche Angaben zu streichen. Wenn man dieses Formular unterschrieben zurücksendet kommt ein Vertrag zu stande und es entstehen jährliche Kosten in Höhe von 478,20 € (39,85 € im Monat). Dieses wird im „kleingedruckten“ erläutert. Bevor Sie also Unterschriften leisten, lesen Sie sich das Formular genau durch. Für Rückfragen steht das Gewerbeamt unter der Rufnummer: 0261/ 6503-173 zur Verfügung.
Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar
GB II – Leistung und Ordnung
Keine Chance für Fahrraddiebe 24.3.2010
Polizei gibt Tipps zum Schutz vor Fahrraddiebstahl
Stuttgart – Die Radsaison hat begonnen - und damit auch die Hochsaison für Fahrraddiebe. Fahrräder sind als Diebstahlsobjekt nach wie vor begehrt, auch wenn die registrierten Fahrraddiebstähle in Deutschland 2008 im Vergleich zum Vorjahr um rund vier Prozent auf knapp 360 000 Fälle zurückgingen. Schon einfache Maßnahmen schützen vor Diebstahl und erhöhen die Chance, ein gestohlenes Fahrrad zurückzubekommen. Dazu gehören nicht nur ein geeignetes Schloss, sondern auch ein Fahrradpass und am besten ein individueller Fahrradcode. Die wichtigsten Tipps für Radfahrer hat die Polizei in ihrem Faltblatt „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“ zusammengestellt.
Welchen Umfang der Fahrraddiebstahl bundesweit hat, zeigt der Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik: Der Anteil der Fahrraddiebstähle an der Gesamtkriminalität beträgt fünf Prozent, bei jedem siebten Diebstahl ist das Diebesgut ein Fahrrad. Bevorzugte Orte für die Täter sind oft große Abstellplätze an Bahnhöfen, Bädern oder Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die Ermittlungsarbeit der Polizei gestaltet sich dabei oft schwierig, da die Besitzer von sichergestellten Rädern nicht ausfindig gemacht werden k 2000 önnen - unter anderem deshalb, weil die Geschädigten der Polizei keine individuellen Daten zum entwendeten Fahrrad für die Fahndung bereitstellen können. Doch wer die folgenden fünf Tipps der Polizei beachtet, kann sich wirksam gegen Fahrraddiebstahl schützen und dazu beitragen, dass ein entwendeter, wieder aufgefundener oder sichergestellter Drahtesel seinem Besitzer schnell zugeordnet werden kann:
Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen zum Schutz vor Fahrrad-Diebstahl gibt es im Internet unter www.polizei-beratung.de. Das Faltblatt „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“ mit Fahrradpass sowie der Aufkleber „Finger weg – Mein Rad ist codiert!“ sind kostenlos bei jeder Polizeidienststelle erhältlich. Alle Medien können zudem im Internet heruntergeladen werden.
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle
Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren
Die Meldebehörde der Verbandsgemeinde Vallendar darf nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes an private Stellen Auskünfte aus dem Melderegister über den Familiennamen, den Vornamen, den Doktorgrad und die Anschriften einzelner Einwohnerinnen und Einwohner erteilen.
Diese Auskunft darf auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein entsprechender Zugang zum automatisierten Abruf einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet sind für alle Meldebehörden in Rheinland-Pfalz eröffnet worden.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet erfolgt nicht, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat.
Der Widerspruch ist beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar einzulegen. Ein entsprechendes Formblatt kann im Internet unter www.vallendar.eu/Bürgerservice-Dienstleistungen/ Formulare/ GB II/Meldwesen -Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- und Übermittlungssperre- ausgedruckt werden bzw. wird beim Einwohnermeldeamt vorgehalten.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Übermittlungssperre (Auskünfte werden für bestimmte Zwecke z.B. Altersjubilare oder für den automatisierten Abruf gesperrt) ohne Begründung eingetragen werden kann. Anders verhält es sich bei einer Auskunftssperre (keine Auskunft zur Person wegen Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlicher schutzwürdiger Belange) da hierfür eine entsprechende Begründung erforderlich ist. Das Meldeamt steht Ihnen für weitere Erläuterungen gerne zur Verfügung.
Verbandsgemeinde Vallendar
-Einwohnermeldeamt-
Tel. 0261/6503-173
Polizeipräsidium Koblenz warnt: Betrugsmaschenallerlei - Oder: Diebstahl war gestern
Bis vor einigen Jahren mussten Gauner meist auf „Tuchfühlung“ mit ihren Opfern gehen, um an deren Bargeld zu gelangen – und erbeuteten selbst im Erfolgsfall meist „nur“ einige hundert Euro. Betrüger, insbesondere diejenigen die sich das Internet zu Nutze machen, klopfen sich bei solchen Summen lachend auf die Schenkel und haben dazu ein viel geringeres Risiko, gefasst zu werden.
Diese Entwicklung ist zwar nicht völlig neu, aber aus aktuellem Anlass warnt das Polizeipräsidium Koblenz vor einigen derzeit besonders grassierenden Maschen in der Region:
Skimming
Wie in den letzten Tagen und Wochen bereits mehrfach berichtet, treiben zur Zeit vermutlich gleich mehrere Tätergruppen in Rheinland-Pfalz ihr Unwesen mit dieser Masche. Im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz sind seit Mitte Januar in verschiedenen Städten mindestens zehn Geldautomaten mit manipulierten Aufsatzgeräten zum Auslesen der EC-Kartendaten versehen worden. In einigen Fällen blieb es zwar beim Versuch, aber die Gesamtschadenssumme, die im Einzelfall zwischen 500 und 2.000 Euro, liegt beläuft sich mittlerweile auf einen satten fünfstelligen Betrag.
Eine ähnliche Häufung von Skimming-Attacken verzeichnen auch die übrigen Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz.
Hinsichtlich der Verhaltensempfehlungen rufen wir daher unsere Tipps aus unserer Pressemeldung vom 29. Januar 2010 in Erinnerung.
Enkeltrick
Ebenfalls nicht neu, aber in turnusmäßigen Abständen immer wieder auftauchend. Im Januar und Februar gab es im Raum Koblenz mehrere der Polizei bekannt gewordenen Versuche mit mindestens einem Schadensfall (hoher vierstelliger Betrag).
Hier richtet die Polizei noch einmal den Appell an die Angehörigen von alleinlebenden Senioren, Menschen, die in der Seniorenbetreuung tätig sind sowie das Bankpersonal um erhöhte Sensibilität. Die polizeiliche Erfahrung hat gezeigt, dass die Senioren selbst mit Präventivaktionen und Warnhinweisen nicht erreichbar sind.
Internetfallen
Zwei besonders krasse Einzelfälle, verdeutlichen, dass die Gier gelegentlich das Hirn ausschaltet – eine andere Erklärung ist jedenfalls auf Anhieb nicht ersichtlich:
Eine Frau aus dem Raum Koblenz hat vor einigen Wochen per Internet eine Bekanntschaft im Irak geschlossen. Genaugenommen handelt es sich dabei um einen US-General, der Probleme hat einen Koffer voller Geld aus der Krisenregion zu schaffen…
Man ahnt was kommt: Um an das große Geld zu kommen mussten erst ein paar kleinere Beträge in die andere Richtung fließen – im vorliegenden Fall 9.000 Euro!
Noch einen drauf setzt der Fall einer Hunsrückerin. Die Frau erhielt im Spätherbst 2009 eine Benachrichtigung über einen Lottogewinn von mehr als 600.000. Besonderheit: Der Lottogewinn wurde bei einer Lotterie in Spanien erzielt und das – jetzt kommt´s – obwohl die Dame dort noch n 1d23 ie mitgespielt hat! Auch hier gelang es den Betrügern, für Gebühren, Steuern, Spesen, etc. über mehrere Monate gestreckt und in auf einige Transaktionen verteilt insgesamt mehr als 90.000 Euro(!) überwiesen zu bekommen. Selbst als der Geschädigten von der Polizei eröffnet wurde, dass sie einem großangelegten Betrug zum Opfer gefallen sei, glaubte die Frau den Zusagen aus Spanien mehr als den deutschen Beamten.
In der Einzelsumme weniger schmerzhaft, von der Häufigkeit her aber sehr viel weiter verbreitet, sind die sogenannten „Download-Abofallen“. Zumeist werden dort Informationen, kleinere Programme oder Dateien zum Download angeboten, und zwar scheinbar kostenlos. Tatsächlich hat man aber mit ein paar unbedachten Mausklicks ein mindestens einjähriges Abonnement mit Folgekosten von rund 100,- Euro abgeschlossen.
Hier hilft nur erhöhte Aufmerksamkeit und schnelles Reagieren, um den ungewollten Vertragsabschluss zu vermeiden. Die „Anbieter“ haben die Aufmachung ihrer Seiten gerade in jüngster Zeit immer mehr der aktuellen Rechtsprechung angepasst, so dass es zunehmend schwieriger wird, diesen Internetfallen zu entgehen.
Aus polizeilicher Sicht ist festzuhalten, dass es sich dabei in der Regel nicht um Betrug oder strafrechtlich relevantes Vorgehen handelt, wenngleich ein schaler Beigeschmack bleibt, sondern um Vertrags- bzw. Zivilrecht.
Seriöse Informationen und Beratung zu dieser Masche finden Sie im Internet z.B. unter www.verbraucherzentrale.de
Weitere Präventionstipps zu diesen und vielen anderen Themen finden Sie natürlich auch auf den Internetseiten der Polizeiberatung oder beim Kommissariat für Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Koblenz.
Weisser Ring (WR)
WR-Bundesweit:
- Opfernotruf 0800 0800 343 ( bundesweit kostenlos )
- Internet: www.weisser-ring.de
- e-mail: info@weisser-ring.de
WR-Außenstellen - Regional:
- regionale Zeitungen ( Rubrik: Notrufe etc), Polizeidienststellen, Behörden, u.a.m.
- Internet: Aufruf des WR über www.weisser-ring.de
Nach Eingabe der Postleitzahl , erfolgt vom System die Angabe der zuständigen
Außenstelle
( Name, Adresse, Telefonnummer und evtl. Mail-Kontaktformular )
Ablauf einer Opfermeldung
Per Opfernotruf "0800 0800 343"
Diese Nummer ist neu und derzeit täglich von 07:00 - 22:00 Uhr besetzt.
Außerhalb dieser Zeit kann auf AB gesprochen werden; Ein Rückruf erfolgt am nächstenTag.
- Opfer meldet sich
- Personal nimmt Ruf an,
- erfrägt Sachlage, Örtlichkeit, etc.
- falls Hilfe gewünscht , erfolgt Mitteilung der Erreichbarkeit/Daten der zuständigen AS
- falls nur Rat gewünscht, erfolgt telefonische Beratung durch Opfernotruf
Direkt bei Außenstelle
- Opfer meldet sich bei AS-Leitung
- Dort grobe Sachstandserfassung;
Grund: Entscheidung ob WR-Angelegenheit oder nicht und als Basisinformation für MA
- OF-Fallübergabe an Mitarbeiter (wenn möglich auf Wunsch Mann/Frau)
- Weitere persönliche Betreuung durch MA in Absprache mit Hilfesuchendem
WR-Hinweise für Hilfesuchende:
- Es gibt keine Verjährungsfristen
- Es fallen keine Gebühren oder Kosten an
- Falls WR nicht zuständig, wird ggf zu anderen Institutionen vermittelt
- Falls gewünscht, kann anonym um Rat gefragt werden
- WR fordert keine Anzeigepflicht
- Das bisherige bundesweite Opfer-Info-Telefon "01803-343434" wird in 3 - 4 Jahren
aufgehoben.
WEISSER RING - Außenstelle Ahrweiler
Hubertus Raubal, Mittelstraße 5, 56745 Rieden Telefon (02655) 96 12 59; Fax (02655) 96 12 46; E-Mail: hubertus.raubal@t-online.de