

Keine Chance für Fahrraddiebe 24.3.2010
Polizei gibt Tipps zum Schutz vor Fahrraddiebstahl
Stuttgart – Die Radsaison hat begonnen - und damit auch die Hochsaison für Fahrraddiebe. Fahrräder sind als Diebstahlsobjekt nach wie vor begehrt, auch wenn die registrierten Fahrraddiebstähle in Deutschland 2008 im Vergleich zum Vorjahr um rund vier Prozent auf knapp 360 000 Fälle zurückgingen. Schon einfache Maßnahmen schützen vor Diebstahl und erhöhen die Chance, ein gestohlenes Fahrrad zurückzubekommen. Dazu gehören nicht nur ein geeignetes Schloss, sondern auch ein Fahrradpass und am besten ein individueller Fahrradcode. Die wichtigsten Tipps für Radfahrer hat die Polizei in ihrem Faltblatt „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“ zusammengestellt.
Welchen Umfang der Fahrraddiebstahl bundesweit hat, zeigt der Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik: Der Anteil der Fahrraddiebstähle an der Gesamtkriminalität beträgt fünf Prozent, bei jedem siebten Diebstahl ist das Diebesgut ein Fahrrad. Bevorzugte Orte für die Täter sind oft große Abstellplätze an Bahnhöfen, Bädern oder Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die Ermittlungsarbeit der Polizei gestaltet sich dabei oft schwierig, da die Besitzer von sichergestellten Rädern nicht ausfindig gemacht werden können - unter anderem deshalb, weil die Geschädigten der Polizei keine individuellen Daten zum entwendeten Fahrrad für die Fahndung bereitstellen können. Doch wer die folgenden fünf Tipps der Polizei beachtet, kann sich wirksam gegen Fahrraddiebstahl schützen und dazu beitragen, dass ein entwendeter, wieder aufgefundener oder sichergestellter Drahtesel seinem Besitzer schnell zugeordnet werden kann:
Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen zum Schutz vor Fahrrad-Diebstahl gibt es im Internet unter www.polizei-beratung.de. Das Faltblatt „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“ mit Fahrradpass sowie der Aufkleber „Finger weg – Mein Rad ist codiert!“ sind kostenlos bei jeder Polizeidienststelle erhältlich. Alle Medien können zudem im Internet heruntergeladen werden.
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle
Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren
Die Meldebehörde der Verbandsgemeinde Vallendar darf nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes an private Stellen Auskünfte aus dem Melderegister über den Familiennamen, den Vornamen, den Doktorgrad und die Anschriften einzelner Einwohnerinnen und Einwohner erteilen.
Diese Auskunft darf auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein entsprechender Zugang zum automatisierten Abruf einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet sind für alle Meldebehörden in Rheinland-Pfalz eröffnet worden.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet erfolgt nicht, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat.
Der Widerspruch ist beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar einzulegen. Ein entsprechendes Formblatt kann im Internet unter www.vallendar.eu/Bürgerservice-Dienstleistungen/ Formulare/ GB II/Meldwesen -Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- und Übermittlungssperre- ausgedruckt werden bzw. wird beim Einwohnermeldeamt vorgehalten.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Übermittlungssperre (Auskünfte werden für bestimmte Zwecke z.B. Altersjubilare oder für den automatisierten Abruf gesperrt) ohne Begründung eingetragen werden kann. Anders verhält es sich bei einer Auskunftssperre (keine Auskunft zur Person wegen Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlicher schutzwürdiger Belange) da hierfür eine entsprechende Begründung erforderlich ist. Das Meldeamt steht Ihnen für weitere Erläuterungen gerne zur Verfügung.
Verbandsgemeinde Vallendar
-Einwohnermeldeamt-
Tel. 0261/6503-173
Polizeipräsidium Koblenz warnt: Betrugsmaschenallerlei - Oder: Diebstahl war gestern
Bis vor einigen Jahren mussten Gauner meist auf „Tuchfühlung“ mit ihren Opfern gehen, um an deren Bargeld zu gelangen – und erbeuteten selbst im Erfolgsfall meist „nur“ einige hundert Euro. Betrüger, insbesondere diejenigen die sich das Internet zu Nutze machen, klopfen sich bei solchen Summen lachend auf die Schenkel und haben dazu ein viel geringeres Risiko, gefasst zu werden.
Diese Entwicklung ist zwar nicht völlig neu, aber aus aktuellem Anlass warnt das Polizeipräsidium Koblenz vor einigen derzeit besonders grassierenden Maschen in der Region:
Skimming
Wie in den letzten Tagen und Wochen bereits mehrfach berichtet, treiben zur Zeit vermutlich gleich mehrere Tätergruppen in Rheinland-Pfalz ihr Unwesen mit dieser Masche. Im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz sind seit Mitte Januar in verschiedenen Städten mindestens zehn Geldautomaten mit manipulierten Aufsatzgeräten zum Auslesen der EC-Kartendaten versehen worden. In einigen Fällen blieb es zwar beim Versuch, aber die Gesamtschadenssumme, die im Einzelfall zwischen 500 und 2.000 Euro, liegt beläuft sich mittlerweile auf einen satten fünfstelligen Betrag.
Eine ähnliche Häufung von Skimming-Attacken verzeichnen auch die übrigen Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz.
Hinsichtlich der Verhaltensempfehlungen rufen wir daher unsere Tipps aus unserer Pressemeldung vom 29. Januar 2010 in Erinnerung.
Enkeltrick
Ebenfalls nicht neu, aber in turnusmäßigen Abständen immer wieder auftauchend. Im Januar und Februar gab es im Raum Koblenz mehrere der Polizei bekannt gewordenen Versuche mit mindestens einem Schadensfall (hoher vierstelliger Betrag).
Hier richtet die Polizei noch einmal den Appell an die Angehörigen von alleinlebenden Senioren, Menschen, die in der Seniorenbetreuung tätig sind sowie das Bankpersonal um erhöhte Sensibilität. Die polizeiliche Erfahrung hat gezeigt, dass die Senioren selbst mit Präventivaktionen und Warnhinweisen nicht erreichbar sind.
Internetfallen
Zwei besonders krasse Einzelfälle, verdeutlichen, dass die Gier gelegentlich das Hirn ausschaltet – eine andere Erklärung ist jedenfalls auf Anhieb nicht ersichtlich:
Eine Frau aus dem Raum Koblenz hat vor einigen Wochen per Internet eine Bekanntschaft im Irak geschlossen. Genaugenommen handelt es sich dabei um einen US-General, der Probleme hat einen Koffer voller Geld aus der Krisenregion zu schaffen…
Man ahnt was kommt: Um an das große Geld zu kommen mussten erst ein paar kleinere Beträge in die andere Richtung fließen – im vorliegenden Fall 9.000 Euro!
Noch einen drauf setzt der Fall einer Hunsrückerin. Die Frau erhielt im Spätherbst 2009 eine Benachrichtigung über einen Lottogewinn von mehr als 600.000. Besonderheit: Der Lottogewinn wurde bei einer Lotterie in Spanien erzielt und das – jetzt kommt´s – obwohl die Dame dort noch nie mitgespielt hat! Auch hier gelang es den Betrügern, für Gebühren, Steuern, Spesen, etc. über mehrere Monate gestreckt und in auf einige Transaktionen verteilt insgesamt mehr als 90.000 Euro(!) überwiesen zu bekommen. Selbst als der Geschädigten von der Polizei eröffnet wurde, dass sie einem großangelegten Betrug zum Opfer gefallen sei, glaubte die Frau den Zusagen aus Spanien mehr als den deutschen Beamten.
In der Einzelsumme weniger schmerzhaft, von der Häufigkeit her aber sehr viel weiter verbreitet, sind die sogenannten „Download-Abofallen“. Zumeist werden dort Informationen, kleinere Programme oder Dateien zum Download angeboten, und zwar scheinbar kostenlos. Tatsächlich hat man aber mit ein paar unbedachten Mausklicks ein mindestens einjähriges Abonnement mit Folgekosten von rund 100,- Euro abgeschlossen.
Hier hilft nur erhöhte Aufmerksamkeit und schnelles Reagieren, um den ungewollten Vertragsabschluss zu vermeiden. Die „Anbieter“ haben die Aufmachung ihrer Seiten gerade in jüngster Zeit immer mehr der aktuellen Rechtsprechung angepasst, so dass es zunehmend schwieriger wird, diesen Internetfallen zu entgehen.
Aus polizeilicher Sicht ist festzuhalten, dass es sich dabei in der Regel nicht um Betrug oder strafrechtlich relevantes Vorgehen handelt, wenngleich ein schaler Beigeschmack bleibt, sondern um Vertrags- bzw. Zivilrecht.
Seriöse Informationen und Beratung zu dieser Masche finden Sie im Internet z.B. unter www.verbraucherzentrale.de
Weitere Präventionstipps zu diesen und vielen anderen Themen finden Sie natürlich auch auf den Internetseiten der Polizeiberatung oder beim Kommissariat für Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Koblenz.
Weisser Ring (WR)
WR-Bundesweit:
- Opfernotruf 0800 0800 343 ( bundesweit kostenlos )
- Internet: www.weisser-ring.de
- e-mail: info@weisser-ring.de
WR-Außenstellen - Regional:
- regionale Zeitungen ( Rubrik: Notrufe etc), Polizeidienststellen, Behörden, u.a.m.
- Internet: Aufruf des WR über www.weisser-ring.de
Nach Eingabe der Postleitzahl , erfolgt vom System die Angabe der zuständigen
Außenstelle
( Name, Adresse, Telefonnummer und evtl. Mail-Kontaktformular )
Ablauf einer Opfermeldung
Per Opfernotruf "0800 0800 343"
Diese Nummer ist neu und derzeit täglich von 07:00 - 22:00 Uhr besetzt.
Außerhalb dieser Zeit kann auf AB gesprochen werden; Ein Rückruf erfolgt am nächstenTag.
- Opfer meldet sich
- Personal nimmt Ruf an,
- erfrägt Sachlage, Örtlichkeit, etc.
- falls Hilfe gewünscht , erfolgt Mitteilung der Erreichbarkeit/Daten der zuständigen AS
- falls nur Rat gewünscht, erfolgt telefonische Beratung durch Opfernotruf
Direkt bei Außenstelle
- Opfer meldet sich bei AS-Leitung
- Dort grobe Sachstandserfassung;
Grund: Entscheidung ob WR-Angelegenheit oder nicht und als Basisinformation für MA
- OF-Fallübergabe an Mitarbeiter (wenn möglich auf Wunsch Mann/Frau)
- Weitere persönliche Betreuung durch MA in Absprache mit Hilfesuchendem
WR-Hinweise für Hilfesuchende:
- Es gibt keine Verjährungsfristen
- Es fallen keine Gebühren oder Kosten an
- Falls WR nicht zuständig, wird ggf zu anderen Institutionen vermittelt
- Falls gewünscht, kann anonym um Rat gefragt werden
- WR fordert keine Anzeigepflicht
- Das bisherige bundesweite Opfer-Info-Telefon "01803-343434" wird in 3 - 4 Jahren
aufgehoben.
WEISSER RING - Außenstelle Ahrweiler
Hubertus Raubal, Mittelstraße 5, 56745 Rieden Telefon (02655) 96 12 59; Fax (02655) 96 12 46; E-Mail: hubertus.raubal@t-online.de
Braucht man für einen neuen Ofen oder Schornstein eine Genehmigung ?
Die jetzige Heizperiode ist besonders lang und kalt und man spielt mit dem Gedanken, einen neuen Ofen zu kaufen. Aber Achtung !
Bevor man sich ein gemütliches Feuer für die „gute Stube“ holt, sollte man sich zuerst bei seinem Schornsteinfeger informieren und nachfragen, ob ein neuer Ofen bedenkenlos aufgestellt werden kann. Denn zu einem Ofen, gehört auch ein passender Schornstein. Denn nur der Schornsteinfeger kann beurteilen, ob an dem vorgesehenen Schornstein ein neuer Ofen angeschlossen werden kann. Hat man einen passenden Schornstein und ist dieser auch hoch genug, so dürfte dem Anschluss eines neuen Ofens nichts im Wege stehen.
Errichten sie einen neuen Schornstein, so benötigen sie dafür eine Genehmigung von ihrem zuständigen Bauamt. Ihr Schornsteinfeger stellt dann später eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Errichtung des Schornsteins aus. Ändern sie die Feuerungsanlage, oder schließen sie einen neuen Ofen an, so stellt auch hier der Schornsteinfeger eine Bescheinigung über die sichere Benutzbarkeit der Feuerstätte aus.
Wie es anders gehen kann, zeigen die Bilder aus der Presse.
Die Feuerwehr musste in dieser Heizperiode besonders oft ausrücken, da einige Grundsätze von den Betreibern der Feuerungsanlagen nicht beachtet wurden.
Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Kaminöfen, Kachelöfen und ähnliche Feuerstätten.
Nicht nur das Aussehen und der Preis sollten den Kauf entscheiden, sondern auch die passende Heizleistung. Als grobe Richtung für die Heizleistung gilt – pro 10m² Wohnfläche brauchen Sie 1 KW Heizleistung. Auch der richtige Aufstellort will bedacht sein.
Das Rauchrohr zwischen Ofen und Schornstein darf nicht zu lang sein und muss ansteigend zum Schornstein verlaufen.
Auf ausreichenden Abstand zwischen der Feuerstätte, Rauchrohr zu brennbaren Bauteilen ist unbedingt zu achten (Gardinen, Möbel, Holzverkleidungen usw.).
Ein Ofen darf nur auf eine nichtbrennbare Unterlage gestellt werden. Haben Sie einen Holzfußboden, so ist dieser durch einen nichtbrennbaren Belag zu schützen.
Eine Feuerstätte braucht zur Verbrennung des Brennstoffes genügend Sauerstoff. Durch dichte Fenster und Türen, oder auch durch Dunstabzugshauben kann es passieren, dass nicht genügend Verbrennungsluft zur Verfügung steht. Hier gilt es dann Abhilfe zu schaffen, denn unter Umständen kann es zu einem Sauerstoffmangel oder gar zu einem lebensgefährlichen Abgasaustritt kommen.
Nutzen Sie also die Zeit und informieren Sie sich rechtzeitig bei ihrem Schornsteinfeger.
Im Internet : www.myschornsteinfeger.de
VWM und EVM warnen vor Betrügern
R-Gespräch
Auf dem Handy erscheint ein Anruf: „ R-Gespräch, rufen Sie umgehend folgende Nr. an: 0800-4141.
Hinweis: Ein R-Gespräch auf solche Nummern kann richtig teuer werden, da diese kostenpflichtig sind. Passen Sie also auf und nehmen Sie keine unbekannten R-Gespräche an, da nicht der Anrufer sondern Sie das Gespräch bezahlen müssen.
Gewinnbenachrichtigung
Ein Telefonanruf: Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen! Um Ihnen den Gewinn zukommen zu lassen, möchten wir noch einen Datenabgleich machen, z.B. nennen Sie uns Ihr Geburtsdatum oder teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit.
Hinweis: Legen Sie das Telefon sofort auf, ohne eine Frage zu beantworten. Geben Sie unbekannten Anrufern nie persönliche Daten bekannt. Niemand in der Welt wird Geschenke an fremde Personen verteilen!
Werbeanrufer
Werbeanrufer müssen nach dem neuen Gesetz ihr Rufnummer anzeigen. Hinweis: Fragen Sie immer nach dem Namen des Gesprächspartners, ebenso nach der Firma für die der Anrufer Sie anspricht. Bitten Sie den Anrufer bei Interesse Ihnen ein schriftliches Angebot zu senden. Danach sind Sie mit Sicherheit den Anrufer los.
Kaffee-Fahrten
Kaffee-Fahrten sind nach wie vor beliebte Verkaufseinladungen. Eine kostenlose Fahrt und ein Stück Kuchen mit Kaffee sind meistens drinn. Glauben Sie aber nicht, dass es eine Vergnügungsfahrt wird, denn die Verkaufsveranstaltungen sind in der Regel in weit abgelegenen Orten, wo Sie nur den Werbe- und Verkaufsraum kennen lernen und viel Zeit investieren müssen. Hinweis: Wenn Sie unbedingt eine kostenlose Fahrt machen möchten, dann unterschreiben Sie nichts und kaufen Sie nichts, denn die angebotenen Waren sind in jedem Fachgeschäft preiswerter zu bekommen.
Region Koblenz: Achtung, Skimming! Aufmerksamkeit am Geldautomaten ist der beste Schutz!
„Aus aktuellem Anlass weist die Polizei darauf hin…“
…ist ein häufig gewählter Einstiegssatz von polizeilichen Presseinformationen - leider auch dieser.
Das Wort „Skimming“ und das damit verbundene Kriminalitätsphänomen dürften mittlerweile jedem EC- und Kreditkartenbesitzer geläufig sein:
In der Regel sehr gut organisierte Tätergruppen manipulieren die Karteneinzugsschlitze und/oder die Eingabetastatur von Geldautomaten (GAA). Zusätzlich ist zumeist irgendwo am oder im Nahbereich des GAA noch eine gut getarnte Mini-Kamera oder ein verstecktes Foto-Handy installiert. Die veränderten Bauteile sind inzwischen so täuschend echt ausgeführt, dass selbst Experten sie vielfach erst bei genauem Hinsehen bzw. gezielter Suche entdecken.
Mit den Vorsatzgeräten werden die Magnetstreifen der EC-Karten ausgelesen und später auf Plastikkarten („White Plastics“) kopiert. Mit den Kameras wird versucht, die PIN-Eingabe aufzuzeichnen.
Deutsche GAA erkennen die gefälschten Karten, im Ausland ist das aber noch nicht überall der Fall. Die Täter transferieren die auf o.a. Weg erlangten Daten innerhalb kürzester Zeit an im Ausland wartende Bandenmitglieder. In Einzelfällen sind unberechtigte Abhebungen bereits zwei Stunden nach der Skimming-Attacke registriert worden.
In den zurückliegenden Tagen sind bei mehreren Polizeidienststellen des Polizeipräsidiums Koblenz Anzeigen wegen unberechtigter Abhebungen nach Skimming-Manipulationen erstattet worden. In einigen Fällen blieb es bei Versuchen, teilweise dank aufmerksamer Bürger.
Aus zurückliegenden Fällen ist der Polizei bekannt, dass diese Täter in der Regel straff organisiert sind. Schnelligkeit, hohe Mobilität und technische Versiertheit sind neben der bandenmäßigen Struktur weitere wesentliche Merkmale dieser Tätergruppen. In Einzelfällen ist es ihnen schon gelungen, die Daten von mehreren hundert Karten an einem einzigen GAA auszulesen, ehe die Manipulationen bemerkt wurden.
Da das Polizeipräsidium Koblenz derzeit nicht ausschließt, dass die Tätergruppe nach wie vor in der Region Koblenz bzw. dem nördlichen Rheinland-Pfalz unterwegs und aktiv ist, gibt die Polizei vor diesem Hintergrund folgende Verhaltenstipps zum „Thema Geldabheben am GAA“:
Vor allem vorstehende Bauteile im Zweifelsfall ruhig anfassen und daran „rütteln“.
Beim Anbau manipulierter Vorsätze kommt es manchmal zu einem Versatz im Bereich des Schlitzes, was zu „hakeligem“ Karteneinschub führt.
Insgesamt gilt aber:
Die Nutzung von EC- und Kreditkarten ist aus dem heutigen Zahlungsverkehr nicht mehr wegzudenken und birgt prinzipiell keine größeren Risiken als der Umgang mit Bargeld (oder wollen Sie immer mit einer prallgefüllten Geldbörse herumlaufen?).
Bange machen gilt also nicht und wer mit offenen Augen und ein wenig gesundem Menschenverstand an die Sache herangeht, wird auch in Zukunft nicht auf die Nutzung seiner EC-Karte verzichten wollen und müssen.
Hinweis: Die beigefügten Fotos zeigen beispielhaft solche Manipulationsgeräte und sollen Ihnen lediglich als Begleitmaterial dienen.
Sie stehen nicht im unmittelbaren Bezug zu den hier geschilderten, konkreten Sachverhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ralf Schomisch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
POLIZEIPRÄSIDIUM KOBLENZ
Moselring 10/12
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