

1. An- und Ummeldung:
Bei persönlicher Vorsprache erledigen wir Ihre An- oder Ummeldung online. Sie müssen dann nur noch den Meldeschein unterschreiben und Ihren Personalausweis zur Anschriftenänderung vorlegen.
Sie möchten den Terminservice nicht in Anspruch nehmen und sind an einer persönlichen Vorsprache gehindert, dann können Sie sich bei der Abgabe des Meldescheins vertreten lassen, der ausgefüllte Meldeschein muss aber von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein.
Unterlagen:
• Personalausweis
• Reisepass
• Kinderausweis, Kinderreisepass
• Mietvertrag sofern vorhanden
• Meldeschein
2. Abmeldung:
Sofern Sie im Inland umziehen, müssen Sie sich nur noch bei der neuen Meldebehörde anmelden. Eine Abmeldung Ihrer bisherigen Wohnung ist nicht mehr vorgesehen.
Die Meldepflicht besteht allerdings weiterhin;
- bei Wegzug ins Ausland,
- bei ersatzloser Aufgabe einer Wohnung,
wenn gleichzeitig noch eine weitere Wohnung besteht,
- bei einer Abmeldung ohne festen Wohnsitz.