


Ausweispflichtig sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.
Änderungen ab 01.11.2010:
· Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher unter 26 Jahren); Antragsteller ab 24 Jahre erhalten einen Ausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren
· Seriennummer auf der Vorder- und Rückseite des Personalausweises
Auch für Kinder vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Personalausweis ausgestellt werden.
Beantragung eines Personalausweises
Beantragen Sie zum ersten Mal einen Personalausweis?
Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
· Vorhandene Ausweisdokumente ( Reisepass, Kinderreisepass )
· Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde mit Namensführung
· Ein aktuelles Lichtbild
Sind Sie bei Abholung des Personalausweises noch keine 16 Jahre, ist die Anwesenheit eines Elternteil erforderlich.
Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, weil Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, oder er Ihnen gestohlen wurde?
Dann benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:
· Identitätsnachweis, sofern keine alten Ausweisdokumente mehr vorhanden sind.
· Durchschrift der Strafanzeige (bei Diebstahl, zu erstatten bei der Polizei)
Tipp:
Lassen Sie 4 Wochen vergehen bevor Sie einen neuen Personalausweis beantragen; vielleicht findet er sich wieder.
Vorläufiger Personalausweis
Sie benötigen sofort einen gültigen Personalausweis?
Für die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (Gültigkeit 3 Monate) muss gleichzeitig der endgültige Personalausweis mit beantragt werden.
Zur Beantragung benötigen Sie demnach zwei aktuelle Lichtbilder.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der deutsche "vorläufige Personalausweis" grundsätzlich nicht mehr zur Einreise in andere Länder ausreicht ( Ausnahme: einige EU-Länder ). Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantriit bei der konsularischen Vertretung des
Reiselandes.
Eheschließung - Einbürgerung
Sie haben geheiratet, und Ihr Familienname hat sich geändert?
Zusätzliche Unterlagen:
· alter Personalausweis
· Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung
Eintrag eines Doktortitels
Sie möchten Ihren Doktortitel in Ihren Personalausweis eintragen lassen?
Dann benötigen Sie außer Ihrem alten Personalausweis und einem neuen Lichtbild die Promotionsurkunde ( Die Urkunde muss im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden)
Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt werden kann, kann auch bei dem Rheinland-Pfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport sowie bei dem für kulturelle Fragen zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur erfragt werden.
Einbürgerung
Sie haben sich einbürgern lassen und besitzen nun die deutsche Staatsangehörigkeit?
Zusätzliche Unterlagen:
· Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten
Dolmetscher (wenn deutsche Urkunden vorhanden sind, werden nur diese anerkannt)
· Pass oder beglaubigte Kopie des alten Passes
· Einbürgerungsurkunde
Lichtbild
Wie muss Ihr "Passbild" sein?
- aktuelles biometrisches Lichtbild des Inhabers i.d.R. nicht älter als 6 Monate.
· Maße: 35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand
· Keine Uniform, Uniformteile oder Kopfbedeckung
Hinweis:
Gehört der/die Antragsteller/in einer Religionsgemeinschaft an, bei der eine Kopfbedeckung vorgeschrieben ist, ist zusätzlich bei der erstmaligen Beantragung ein Nachweis erforderlich.
Gebühren
· Personalausweis 28,80 Euro (unter 24 Jahren -> 22,80 Euro)
· Vorläufiger Personalausweis 10 Euro