

Folgende Beglaubigungen können Sie beim Standesamt fertigen lassen:
1. Kopienbeglaubigung:
Hierbei wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Dafür ist es erforderlich, dass Sie sowohl das Original, als auch die Kopien mitbringen. Besteht das Original aus mehreren Seiten, müssen auch alle Seiten kopiert werden, auch wenn Sie vielleicht nur einen Teil des Originals benötigen. Bitte heften Sie mehrseitige Kopien nicht zusammen, da diese von uns nach bestimmten Beglaubigungsvorschriften verbunden werden müssen.
2. Beglaubigungen von Unterschriften:
Bei dieser Beglaubigungsart werden Ihre Personenstandsdaten bestätigt, und dass der Unterzeichner die Unterschrift eigenhändig geleistet hat. Daher ist es erforderlich, dass Sie hierfür das Schreiben, sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Bitte leisten Sie die Unterschrift erst vor uns. Unterschriftsbeglaubigungen werden grundsätzlich beim zuständigen Amt des Wohnsitzes vorgenommen. Sind mehrere Unterschriften von verschiedenen Personen unter einem Schriftstück erforderlich, so reicht es, wenn eine Person dort ihren Wohnsitz hat.
Weitere Hinweise:
- Muss bei einem Dokument auch der Inhalt des Schreibens beglaubigt werden, so dürfen das in Rheinland-Pfalz nur die Notare leisten.
- Bei Vorsorgevollmachten, Betreuungs- oder Patientenverfügungen wenden Sie sich bitte an die zuständige örtliche Betreuungsbehörde, das ist für unseren Bereich die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.
- Kopien von Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden, da evtl. Änderungen (z.B. Namensänderungen, Adoption usw.) nicht aus der Urkunde ersichtlich sind. Urkunden bekommen Sie immer bei dem Standesamt, wo „etwas passiert“ ist.
Sollten Sie noch weitere spezielle Fragen haben, können Sie diese gerne vorab auch telefonisch mit uns klären.