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Allgemeine Informationen zu Personalausweisen und Reisepässen

Bitte prüfen Sie jetzt, ob Sie gültige Bundespersonalausweise und Reisepässe haben. Auch Kinder, die Sie mit ins Ausland nehmen möchten, müssen einen gültigen Ausweis bzw. Kinderreisepass besitzen oder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein. Bei der Antragstellung sollten Sie eine Ausstellungsdauer von ca. 4 Wochen berücksichtigen. Sollten Sie innerhalb dieser Frist verreisen  oder Ihre Papiere nicht rechtzeitig eingehen, besteht die Möglichkeit, vorläufige Ausweispapiere auszustellen.
 
Eine sofortige Neuausstellung eines vorläufigen Ausweispapieres erfolgt selbstverständlich in dringenden Notfällen.

Bezüglich der vorläufigen Reisepässe möchten wir nochmals auf die ab 01. Mai 2006 für die Einreise in die USA geltenden neuen Bestimmungen hinweisen.

Ab 01. Mai 2006 müssen deutsche Bürgerinnen und Bürger, die nur vorläufige (grüne) Reisepässe besitzen, bei der Einreise in die USA zusätzlich ein Visum vorlegen. Dies gilt auch für die Einreise mit einem Kinderreisepass.


Bei der Erstbeantragung eines Personalausweises, Reisepasses und Kinderreisepasses ist das Stammbuch der Familie, Abstammungs- oder Geburtsurkunde vorzulegen.

Die persönliche Antragsstellung ist ebenfalls erforderlich.

Kinderausweise sowie Reisepässe von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren bzw. 18 Jahren sind von den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Sollte ein Elternteil  verhindert sein, kann ersatzweise eine Einverständniserklärung  des Betreffenden vorgelegt werden. Ist das Sorgerecht einem Elternteil übertragen worden, muss der gerichtliche Beschluss hierüber vorgelegt werden.

Damit Sie sich beim Grenzübertritt Zeit und Ärger ersparen, bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, diese Hinweise zu beachten.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter der Telefon-Nr. 0261-6503184 gerne zur Verfügung.


Hier können Sie sich die Gebührenübersicht als pdf-Datei ansehen.

Pass- und Meldeamt