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Abbruch von Gebäuden

Beschreibung der Dienstleistung:

Der Abbruch bzw. Beseitigung von u.a. Gebäuden ist mit Ausnahme von Hochhäusern (Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden eines Aufenthaltsraumes mehr als 22,00 m über der Geländeoberfläche liegt) genehmigungsfrei.
Man sollte jedoch trotzdem eine persönliche Vorsprache mit dem Sachbearbeiter vereinbaren.

Zuständige Mitarbeiter:

Symbol: Interner LinkBecher, Lothar
Email: lothar.becher@vg-vallendar.de
Telefon: 0261 / 6503-130
Fax: 0261 / 6503-177
Bürozeiten: montags bis freitags 8.00 bis 12 Uhr montags 14.00 bis 16.00 Uhr mittwochs 14.00 bis 17.30 Uhr und nach Vereinbarung
Symbol: Interner LinkAlle Details dieser Person anzeigen

Zugehörige Räumlichkeiten:

Verfügbare Dateien:

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