

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind Sie nicht verpflichtet, sich bei Ihem bisherigen Wohnort abzumelden. Sie müssen sich nur unverzüglich nach Ihrem Umzug bei dem Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnsitzes anmelden. Der Rest läuft automatisch.
Abmelden müssen Sie sich nur noch, wenn Sie ins Ausland verziehen oder wenn ein Nebenwohnsitz aufgegeben werden soll. Die Abmeldung für Nebenwohnsitze nehmen wir auch gerne telefonisch entgegen, eine Vorsprache Ihrerseits ist nicht notwendig.
Güth, Andreas
Email: andreas.gueth@vg-vallendar.de
Telefon: 0261/6503-186
Fax: 0261/6503-177
Bürozeiten: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Linden, Barbara
Email: barbara.linden@vg-vallendar.de
Telefon: 0261 / 6503-185
Fax: 0261 / 6503-177
Bürozeiten: montags bis freitags 8.00 bis 12 Uhr
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