

Umlegeverfahren werden durch das Katasteramt Mayen-Koblenz durch einen für die jeweilige Gemeinde gewählten Umlegungsausschuss geregelt.
Nach der Erstellung eines Bebauungsplans werden in einem Verfahren des Vermessungs- und Katasteramts Mayen ( www.katasteramt.rlp.de/mayen ), welches für die VG Vallendar zuständig ist, die öffentlichen und privaten Grundstücke neu und zweckmäßig zugeschnitten entsprechend den Erfordernissen des Bebauungsplans.
Mit Grundstückseigentümern werden hierbei eingehende Erörterungen vorgenommen. Nach Abschluss der Umlegung und dem Bau der Erschließungsanlagen (Straße, Leitungen) ist das betreffende Baugebiet fertig zur Bebauung durch Private.
Becher, Lothar
Email: lothar.becher@vg-vallendar.de
Telefon: 0261 / 6503-130
Fax: 0261 / 6503-177
Bürozeiten: montags bis freitags 8.00 bis 12 Uhr
montags 14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs 14.00 bis 17.30 Uhr
und nach Vereinbarung
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Völl, Ursula
Email: ursula.voell@vg-vallendar.de
Telefon: 0261 / 6503-157
Fax:
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