Abwasserbeseitigung VG Vallendar

Gem. § 66 (1) Ziffer 6 GemO RP ist die Abwasserbeseitigung in ihrem Zuständigkeitsbereich Aufgabe der Verbandsgemeinde.
Einrichtungen und Anlagen der Abwasserbeseitigung sind als Eigenbetriebe oder nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Der Verbandsgemeinderat Vallendar hat sich mit Erlass einer Betriebssatzung für die „eigenbetriebsähnliche“ Betriebsführung als kostengünstigste Lösung entschieden.Gegenstand der Abwasserbeseitigung ist die Ableitung und unschädliche Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser von den in der Verbandsgemeinde Vallendar gelegenen Grundstücken und das Abfahren und Verwerten von Schlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen.

1.) Organe des Betriebes:


Bürgermeister Fred Pretz ist gleichzeitig verantwortlicher Werkleiter und Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Bereiches Abwasserbeseitigung.

Für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die einheitliche Leitung des Rechnungswesen ist der Geschäftsbereich I (Finanzen) unter der Leitung von Oberamtsrat Harald Offermann und für die technische Leistungsfähigkeit und die Leitung des technischen Betriebes der Geschäftsbereich III (Bauen) unter Leitung von Hans-Peter Kuhl zuständig.
Gemeinsam erfüllen beide Geschäftsbereiche auch im übrigen die der Werkleitung nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung zugewiesenen Aufgaben.

Der Verbandsgemeinderat wählt einen Werksausschuss, der aus Ratsmitgliedern und weiteren sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern bestehen kann.

Der Werksausschuss besteht zur Zeit aus 12 Mitgliedern:


Josef Schneider

CDU

 

Enno Pauls

CDU


Adolf Herr

CDU


Adolf Ebert

CDU


Rudolf Kahlenberg

CDU


Betina Werner-Haslauer

CDU


Klaus Jülch

CDU


Hermann Schemmer

SPD


Sascha Langenstein

SPD

 

Brigitte Heitmann-Weiß

SPD


Wolfgang Molzberger

FWG

 

Gerhard Kohl

Grüne


Den Vorsitz im Werksausschuss hat Bürgermeister Fred Pretz.

Der Ausschuss ist für folgendes zuständig:

  • Verfügung über das dem Eigenbetrieb dienende Verbandsgemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze von 15.000 € im Einzelfall,
  • Genehmigung von den Eigenbetrieb betreffenden Verträgen der  Verbandsgemeinde mit dem Bürgermeister und  den Beigeordneten bis zu einer Wertgrenze von 15.000 €,
  • Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen , wenn diese 5.000 € überschreiten,
  • die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie die Zustimmung zum Abschluss von sonstigen Verträgen, wenn der Wert im Einzelnen den Betrag von 15.000 € übersteigt, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung, für die der Bürgermeister alleine zuständig ist, handelt,
  • Erlass von Forderungen, soweit sie nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören,
  • Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Abschluss von Vergleichen.


Der Verbandsgemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten der Abwasserbeseitigung, die nicht ausdrücklich dem Werksausschuss übertragen worden sind.
Nicht auf den Werksausschuss können folgende Aufgaben des Verbandsgemeinderates übertragen werden:

  • die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Verwendung  des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes,
  • die Bestellung der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers
  • die Zustimmung zur Bestellung der Werkleitung,
  • den Abschluss von Verträgen, die die gemeindliche Haushaltswirtschaft erheblich belasten
  • die Rückzahlung von Eigenkapital.

 

Im Werksausschuss werden die Angelegenheiten des Verbandsgemeinderates vorberaten und eine Beschlussempfehlung für den Rat ausgesprochen.
Der Werksausschuss tagt regelmäßig 14 Tage vor einer Verbandsgemeinderatssitzung. Wenn abschließend beraten wird, sind die Sitzungen des Werksausschusses öffentlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.


2.) Technische Daten des Betriebes „Abwasserbeseitigung“

 

Bilanzstichtage:

31.12.01

31.12.02

31.12.03

31.12.04

Abwassersammanlagen:

Pumpwerke

Stück

13

13

13

13

Verbindungssammler

lfm

8.750

8.750

8.750

8.750

Sammler i.d. Ortslage

lfm

73.004

73.099

74.388

74.418

Regenüberlauf-
bauwerke

Stück

24

24

24

24

Regenrückhalte-
becken 

Stück

5

5

5

5

Hausanschlüsse

Stück

5.217

5.233

5.295

5.305

Grundstückseinleiter

Anzahl

4.153

4.235

4.230

4.388

Einwohner

Anzahl

15.659

15.701

15.684

15.62

 

Die Aufgaben der Abwasserbeseitigung erfüllt die Verbandsgemeinde Vallendar ohne eigene mechanisch-biologische Kläranlage. Die Abwässer der Verbandsgemeinde Vallendar werden in den Kläranlagen der Städte Koblenz und Bendorf sowie in der Zentralkläranlage der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen gereinigt. Die Stadt Koblenz entsorgt ihre Abwässer der Stadtteile Arenberg und Immendorf über das Kanalnetz der Verbandsgemeinde Vallendar.
Mit Koblenz, Bendorf und Höhr-Grenzhausen wurden entsprechende Zweckvereinbarungen abgeschlossen. Die Verbandsgemeinde Vallendar beteiligt sich verursachungsgerecht an den laufenden Betriebskosten der Kläranlagen in Form einer Umlage und an den notwendigen gemeinsamen  Investitionskosten in Form eines Baukostenzuschusses.Die Stadt Koblenz erstattet anteilmäßig die Kosten  für die mitbenutzen Abwasseranlagen der VG.

 
3.) Wirtschaftliche Grundlagen der „Abwasserbeseitigung“

 

Abwassermenge

2001

2002

2003

2004

cbm

cbm

cbm

cbm

Tarifeinleiter

Vallendar

539.532

535.468

551.207

518.485

Niederwerth

52.887

50.062

51.311

50.241

Urbar

131.650

138.475

139.880

138.814

Weitersburg

92.581

94.343

105.437

92.800

Großeinleiter

22.322

20.563

8.976

19.598

insgesamt

838.972

838.911

856.811

819.93

 

 

Grundstücksflächen

2001

2002

2003

2004

cbm

cbm

cbm

cbm

Tarifeinleiter

Vallendar

907.242

904.027

905.327

904.251

Niederwerth

110.987

105.873

113.030

111.255

Urbar

284.675

301.482

463.970

461.863

Weitersburg

238.654

237.947

240.145

247.841

Großeinleiter
Fritsch-Kaserne

143.440

143.440

0

0

insgesamt

1.684.998

1.692.769

1.722.472

1.752.210

Entgelte der Abwasserbeseitigung, Verbandsgemeinde Vallendar

 

FB 4: Eigenbetrieb Abwasser