Fischerei und Forsten

Für die Waldbewirtschaftung ist in erster Linie der Revierförster in Zusammenarbeit mit dem Forstamt zuständig.
Der Revierförster stellt auch Holzlesescheine aus (für Weitersburg auch der Ortsbürgermeister). Er ist auch zuständig für den Verkauf von Brennholz.

In Forstangelegenheiten können Sie sich auch gerne an die Forstverwaltung bei der VG Vallendar wenden.
Hier wird Ihnen weitergeholfen.




Angelscheine für das Fischen im Vallendarer Rheinarm erhalten Interessierte bei der Information im Erdgschoss des Rathauses der Verbandsgemeinde.

Fischereierlaubnisschein der Stadt Vallendar

Der Fischereierlaubnisschein wird nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein ausgestellt.

Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, im Vallendarer Rheinarm zwischen der Insel Niederwerth und dem Ufer von Vallendar, und zwar von der Gemarkungsgrenze Vallendar/Urbar (Rhein-Km 594,8) bis zur Gemarkungsgrenze Vallendar/Bendorf (Rhein-Km 597,2) sowie in der sogenannten „Rothen Nahrung“
die kleine Fischerei mit zwei Handangeln auszuüben.


Gebühren für Fischereierlaubnisscheine für den Vallendarer Rheinarm

Wochenscheine
für Einwohner der VG Vallendar   3 €
für Sonstige   6 €

Monatsscheine   
für Einwohner der VG Vallendar    6 €
für Sonstige  12 €

Halbjahresscheine   
für Einwohner der VG Vallendar    9 €
für Sonstige  25 €

Jahresscheine     
für Einwohner der VG Vallendar   11 €
für Sonstige  33 €

mit Kahnbenutzung   
jeweils Zuschlag von  9 €

Ab sofort werden auch Wochenscheine (gültig 7 Tage ab Ausstellung) ausgestellt!

Die Ausgabe erfolgt bei:

Angelzentrale Hoffmann, Löhrstraße 49a, 56179 Vallendar  

Die Gebühren betragen:  

Für Einwohner der Verbandsgemeinde Vallendar:   3 Euro

Für Sonstige:  6 Euro  

 

Fischerei u. Forsten