Kasse und Vollstreckung

Im eigentlichen Sinne gibt es keine Kasse mehr, da Ein- und Auszahlungen auf den unbaren Zahlungsverkehr beschränkt sind. Insofern handelt es sich hier um reine buchhalterische Tätigkeiten.

Verantwortlich für die Kassengeschäfte ist der Kassenverwalter. Damit Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen bei Versäumnissen an Fälligkeitsterminen vermieden werden können, wird empfohlen, der Verbandsgemeindekasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Die Vollstreckungsstelle ist auch für fremde Einziehungsersuchen im Wege der Amtshilfe zuständig.


Konten der Verbandsgemeindekasse


Vollstreckung der Forderungen fremder Gläubiger

Spenden / Spendenbescheinigungen

Einzugsermächtigungen

 

 






Kasse, Vollstreckung