Rechtsnatur und Aufgaben der Verbandsgemeinden
Verbandsgemeinden sind aus Gründen des Gemeinwohls gebildete Gebietskörperschaften, die aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises bestehen.
So besteht die Verbandsgemeinde Vallendar aus der Stadt Vallendar und den Ortsgemeinden Niederwerth, Urbar und Weitersburg mit einer Einwohnerzahl von rd. 16.000 Einwohnern.Die Verbandsgemeinden erfüllen neben den Ortsgemeinden öffentliche Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft. Sie verwalten ihre Angelegenheiten selbst unter eigener Verantwortung im Rahmen der Verfassung und der Gesetze.
Organe der VG Vallendar:
Bürgermeister (Fred Pretz)
Vertreter: 1. Beigeordnete (Brigitte Heitmann-Weiß)
zwei weitere Beigordnete: (Wilfried Münz, Roland Wagner)
Verbandsgemeinderat (32 Ratsmitglieder, davon 15 CDU, 9 SPD, 4 FWG, 2 Grüne, 2 FDP)
Ausschüsse: Hauptausschuss, Ausschuss für Technik und Umwelt, Werksausschuss,
Abwasserbeseitigung, Rechnungsprüfungsausschuss, Schulträgerausschuss, Förderungsausschuss
Der Bürgermeister ist Vorsitzender in den Ratsgremien mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses. Dieser wählt einen eigenen Vorsitzenden.
Gleichzeitig ist der Bürgermeister Leiter der Verbandsgemeindeverwaltung und Dienstvorgesetzter aller bei der Verbandsgemeinde Beschäftigten.
Der Verbandsbürgermeister führt die Bezeichnung „Bürgermeister“, während der Bürgermeister der Stadt bzw. der Ortsgemeinde die Bezeichnung „Stadt- bzw. Ortsbürgermeister“ führt.
Im Gegensatz zur Allzuständigkeit der Ortsgemeinden nehmen die Verbandsgemeinden in eigener Zuständigkeit nur die ihnen ausdrücklich übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben wahr.
Hierzu gehören die Aufgaben, die ihnen nach dem Schulgesetz übertragen wurden. Danach sind die Verbandsgemeinden die Träger der Grund- und Hauptschulen sowie der Regionalen Schulen. Aufgrund der Bestimmungen des Schulgesetzes bestand beim Aufgabenübergang am 01.01.1975 die Möglichkeit, dass die Grundschulen in der Trägerschaft der Ortsgemeinden verblieben. Hiervon haben die Stadt Vallendar und die Ortsgemeinden Niederwerth, Urbar und Weitersburg damals Gebrauch gemacht, so dass die Verbandsgemeinde Vallendar lediglich Träger der Regionalen Schule (Konrad-Adenauer-Schule) ist.
Eine weitere, wichtige Aufgabe der Verbandsgemeinden ist der Brand- und Katastrophenschutz einschl. des Hochwasserschutzes. Träger der Feuerwehr ist somit die Verbandsgemeinde. Wenn auch in jeder Ortsgemeinde im Bereich der VG Vallendar ein selbständiger Löschzug besteht, so fallen diese in die Zuständigkeit und in die Verantwortung der Verbandsgemeinde. Als Vorgesetzer ernennt und entlässt der Bürgermeister die Feuerwehrleute.
Die Unterhaltung und der Bau von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen sind weitere Aufgaben der Verbandsgemeinden. Hierzu gehören auch die Freizeitbäder. Insofern ist die Verbandsgemeinde Vallendar Träger des Freizeitbades auf dem Mallendarer Berg. Ursprünglich wurde dies von der Stadt Vallendar gebaut, ist aber später in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde übergegangen. Das Freibad ist eine öffentliche Einrichtung, die aufgrund der Planung, nach Umfang und Ausstattung nicht nur für die Benutzung durch die Einwohner der Ortsgemeinde des Standortes, sondern auch für die Mehrheit der übrigen Gemeinden innerhalb einer Verbandsgemeinde bestimmt und geeignet ist.
Soweit nicht freie gemeinnützige Träger überörtliche Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Alterspflege errichten, ist für deren Bau und Unterhaltung ebenfalls die Verbandsgemeinde zuständig. Im Bereich der VG Vallendar gibt es entsprechende Einrichtungen von gemeinnützigen Trägern wie z.B. die Sozialstation Bendorf/Vallendar.
Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinden, während für die Abfallbeseitigung der Kreis zuständig ist.
Die Stadt Koblenz, die Stadt Lahnstein und die VG Vallendar haben sich zu den Vereinigten Wasserwerken Mittelrhein zusammengeschlossen und somit die ordnungsgemäße Wasserversorgung in ihren Bereichen sichergestellt. Der Bürgermeister ist Mitglied des Aufsichtsrates dieser Gesellschaft. Der Verbandsgemeinderat entsendet Vertreter in die Gesellschaftsversammlung.
Die Abwasserbeseitigung wird bei der Verbandsgemeinde Vallendar eigenbetriebsähnlich geführt nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung aufgrund der Satzung über die Verwaltung der Abwasserbeseitigungseinrichtungen (Betriebssatzung).
Der Bürgermeister ist Werkleiter und Dienstvorgesetzter des bei der Abwasserbeseitigung beschäftigten Personals. Die Verbandsgemeindeverwaltung nimmt die Aufgaben der kaufmännischen Werkleitung (Geschäftsbereich I) und der technischen Werkleitung (Geschäftsbereich III) wahr.
Weitere Aufgaben sind der Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung, wie z.B. Meerbach, Wambach, Leerbach oder Mallendarer Bach.
Gem. § 67 Abs. 2 GemO hat der Gesetzgeber von der Ermächtigung des § 203 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht, indem er den Verbandsgemeinden die Flächennutzungsplanung übertragen hat. Dennoch sind die Ortsgemeinden Träger der eigentlichen umfassenden Planungshoheit. Den Verbandsgemeinden ist lediglich die Befugnis verliehen, einen ganz bestimmten Teil der Planungshoheit anstelle der Ortsgemeinden – für diese – auszuüben.
Soweit es im öffentlichen Interesse ist, kann die Verbandsgemeinde weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen. Die Übernahme setzt jedoch voraus, dass die Verbandsgemeinde und mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt.
Es ist aber auch möglich, dass eine einzelne Ortsgemeinde eine Selbstverwaltungsangelegenheit auf die Verbandsgemeinde überträgt, sofern der Ortsgemeinderat einen solchen Beschluss fasst und der Verbandsgemeinderat zustimmt. In diesem Fall müsste jedoch eine Sonderumlage von dieser Gemeinde erhoben werden.
Geschäftsbereich I