

Am östlichen Ortsausgang der Ortsgemeinde Weitersburg (ca. 2.300 Einwohner) entsteht in unmittelbarer Nähe der A 48 ein Gewerbegebiet mit einer Größe von ca. 3 ha Gewerbefläche.
Von den insgesamt 11 Gewerbegrundstücken sind 5 bereits veräußert.
Zurzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen auf Hochtouren. Diese werden bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Das Gewerbegebiet hat direkte Zufahrt von der Kreisstraße K 81 (Grenzhausener Straße) und ist ohne Durchfahrung der Ortsgemeinde Weitersburg über die Anschlussstelle Höhr-Grenzhausen verkehrsgünstig an das Bundesdeutsche Autobahnnetz angeschlossen.
Im speziellen ist das Gewerbegebiet mit der A 48 (Koblenz/Trier), der A 3 (Köln/Frankfurt/Nürnberg) und der A 61 (Mönchengladbach/Ludwigshafen) verbunden.
Die Ortsgemeinde Weitersburg ist Eigentümer von zwei Gewerbegrundstücken mit einer Größe von 4.121 qm bzw. 1687 qm. Der Grundstückspreis pro Quadratmeter beträgt 49,-- Euro incl. aller Erschließungskosten.
Das Gewerbegebiet dient vorwiegend der Unterbringung nicht erheblich belästigender Gewerbebetriebe sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden. Des Weiteren ist eine Wohnbebauung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal, für Betriebsleiter und natürlich auch für den/die Betriebsinhaber/in selbst möglich.
Parzellenteilungen sind generell möglich, jedoch muss eine Mindestgröße von 1.500 qm pro Gewerbegrundstück erhalten bleiben.
Ausführliche Unterlagen und genaue Informationen über die vielseitigen Möglichkeiten für die Bebaubarkeit der Gewerbegrundstücke erhalten Sie bei der Verbandsgemeinde Vallendar.
Ansprechpartner:
Herr Peter Rosenbaum, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Tel. 0261/6503-155, Fax: 0261/6503-210, E-Mail: peter.rosenbaum@vg-vallendar.de
und
Frau Rita Klöckner, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Tel. 0261/6503-156, Fax 0261/6503-210, E-Mail: rita.kloeckner@vg-valllendar.de
oder
die Ortsgemeinde Weitersburg, Hauptstraße 16, 56191 Weitersburg, Tel. 02622/14142, Fax: 02622/923627 E-Mail: info@weitersburg.de
Zur Zeit stehen in der Ortsgemeinde Weitersburg keine Grundstücke zur Veräusserung an.