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Beantragung eines Reisepasses (ePasses)
(Bearbeitungszeit bis zu 6 Wochen)

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Vorhandene Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
  • unbedingt Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde mit Namensführung (auch Stammbuch)
  • biometrisches Foto
  • persönliches Erscheinen ist unbedingt notwendig
  • bei Personen, die unter 18 Jahren sind, ist die Anwesenheit eines Elternteils erforderlich sowie die Vorlage der  Einverständniserklärung des anderen Elternteils.

Gebühr:                                                  60,00 €      - Gültigkeit: 10 Jahre
                       Unter 24 Jahre                 37,50 €      - Gültigkeit:    6 Jahre

Formular für Einverständniserklärung – siehe unter „Formulare – Meldewesen“



Beantragung eines Express-Reisepasses (ePasses)

(Bearbeitungszeit: 3 Werktage bei Beantragung bis 11.00 Uhr)

Es sind die gleichen Unterlagen wie für einen normalen Reisepass  (ePass) vorzulegen.

Gebühr:                                                  92,00 €        - Gültigkeit: 10 Jahre
                      Unter 24 Jahre                  69,50 €        - Gültigkeit:   6 Jahre   



Beantragung eines Vorläufigen Reisepasses

(Bearbeitungszeit – sofortige Ausstellung)

Wenn die Ausstellung eines ePasses oder Express-Reisepasses zeitlich nicht mehr möglich ist, kann nur in begründeten Fällen ein vorläufíger Reisepass ausgestellt werden.
Die Antragstellung ist durch geeignete Nachweise (z. B. Buchungsunterlagen) glaubhaft zu machen.

Es sind die gleichen Unterlagen wie für einen normalen Reisepass (ePass) vorzulegen.

Gebühr:                                                 26,00 €         - Gültigkeit 1 Jahr

Formular für Einverständniserklärung – siehe unter „Formulare – Meldewesen“




Verlust oder Diebstahl des Reisepasses (auch vorläufige Dokumente)

Folgende Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen:

  • Identitätsnachweis, sofern keine alten Ausweisdokumente mehr vorhanden sind
  • bei Diebstahl die Diebstahlsanzeige der Polizei


Tipp:
Lassen sie 4 Wochen vergehen, bevor sie einen neuen Reisepass beantragen; vielleicht findet er sich wieder.


Eintragung eines Doktortitels in den Reisepass

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Reisepasses
  • biometrisches Foto
  • Promotionsurkunde (Die Urkunde muss im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden.)


Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt wird, kann bei dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur sowie bei dem für kulturelle Fragen zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur erfragt werden.

 

Ansprechpartner:

Andreas Güth
Tel: 0261 6503 186
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: andreas.gueth@_we_dont_like_spam_vg-vallendar.de

Bianca Ohlig
Tel: 0261 6503 185
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: bianca.ohlig@vg-vallendar.de

Daniela Schwickert-Göösch
Tel: 0261 6503 184
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: daniela.schwickert-goeoesch@_we_dont_like_spam_vg-vallendar.de

Sascha Klöckner
Tel: 0261 6503 118
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: sascha.kloeckner@_we_dont_like_spam_vg-vallendar.de

 

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.  08:00 -12:00 Uhr
Mo.         14:00 -16:00 Uhr
Mi.          14:00 -17:30 Uhr

 
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