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Beantragung eines Personalausweises
(Bearbeitungszeit 3- 4 Wochen)

Ausweispflichtig sind alle Deutsche, welche das 16. Lebensjahr  vollendet haben.
Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Vorhandene Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • unbedingt Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde mit Namensführung (auch Stammbuch)
  • biometrisches Foto
  • persönliches Erscheinen ist notwendig
  • bei Personen, die unter 15 Jahre und 9 Monate alt sind, ist die Anwesenheit eines Elternteils erforderlich sowie die Vorlage der Einverständniserklärung des anderen Elternteils.


Gebühr:                                            37,00 €      - Gültigkeit: 10 Jahre
                      unter 24 Jahre            22,80 €      - Gültigkeit    6 Jahre

Formular für Einverständniserklärung – siehe unter „Formulare – Meldewesen“



Beantragung eines Vorläufigen  Personalausweises
( Bearbeitungszeit – sofortige Ausstellung)

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • der endgültige Personalausweis muss jedoch  gleichzeitig mit beantragt werden.
  • biometrisches Foto
  • unbedingt Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde mit Namensführung (auch Stammbuch)
  • Bitte beachten Sie, dass der deutsche „vorläufige Personalausweis“ nicht immer zur Einreise in andere Länder ausreicht. Informieren sie sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt bei der konsularischen Vertretung des entsprechenden Reiselandes. 


Gebühr:                                            10,00 €       - Gültigkeit: bis 3 Monate

Formular für Einverständniserklärung – siehe unter „Formualre – Meldewesen“



Verlust oder Diebstahl des Personalausweises (auch vorläufige Dokumente)


Folgende Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen:

  • Identitätsnachweis, sofern keine alten Ausweisdokumente mehr vorhanden sind
  • bei Diebstahl die Diebstahlsanzeige der Polizei


Tipp:
Lassen sie 4 Wochen vergehen, bevor sie einen neuen Personalausweis beantragen; vielleicht findet er sich wieder.



Eintragung eines Doktortitels in Personalausweis

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Personalausweis
  • biometrisches Foto
  • Promotionsurkunde (Die Urkunde muss im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden.)

Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt wird, kann bei dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur sowie bei dem für kulturelle Fragen zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur erfragt werden.

 

 

 

Ansprechpartner:

Andreas Güth
Tel: 0261 6503 186
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: andreas.gueth@_we_dont_like_spam_vg-vallendar.de

Bianca Ohlig
Tel: 0261 6503 185
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: bianca.ohlig@vg-vallendar.de

Daniela Schwickert-Göösch
Tel: 0261 6503 184
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: daniela.schwickert-goeoesch@_we_dont_like_spam_vg-vallendar.de

Sascha Klöckner
Tel: 0261 6503 118
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: sascha.kloeckner@_we_dont_like_spam_vg-vallendar.de

 

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.  08:00 -12:00 Uhr
Mo.         14:00 -16:00 Uhr
Mi.          14:00 -17:30 Uhr

 
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