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Weltverbrauchertag 2014

Digitalisierung erobert den Alltag - Verbraucherzentrale zeigt Fallstricke auf und fordert Stärkung der Verbraucherrechte

(VZ-RLP / 12.03.2014) „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ ist das Motto des diesjährigen Weltverbrauchertags am 15. März. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nimmt diesen Tag zum Anlass, landesweit mit Aktionen in den Beratungsstellen auf die „Fallen in der digitalen Welt“ aufmerksam zu machen. Eine Übersicht der Veranstaltungen finden Interessierte unter www.vz-rlp.de/weltverbrauchertag2014.

„Computer, Smartphone und Tablet sind allgegenwärtig und erleichtern uns den Alltag“, so Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Doch die schöne neue digitale Welt hat auch ihren Preis.“ Mit zahlreichen Aktionen will die Verbraucherzentrale für die Gefahren sensibilisieren und vor den Tricks unseriöser Unternehmen warnen. Außerdem drängt sie auf eine Verbesserung des Verbraucherschutzes.
 
Internetkriminelle versuchen mit immer neuen Maschen, Daten und Geld zu erbeuten. Sie schleusen über infizierte Internetseiten oder Spam-Mails mit Anhang Schadprogramme auf die Rechner von Verbrauchern. Die gekaperten Geräte lassen sich fernsteuern und schicken dann ggf. Passwörter und PIN-Nummern an die Betrüger. In anderen Fällen wird der Rechner Teil eines kriminellen Bot-Netzes und verschickt beispielsweise ohne Wissen seines Besitzers dubiose Mails. Doch nicht nur der PC muss im Auge behalten werden.

Auch andere Angebote haben ihre Tücken und ihren Preis, denn die Nutzer zahlen häufig mit ihren Daten. Internetfähige Geräte wie Smartphones, Tablets, Smart-TVs, Spielekonsolen oder auch Smartwatches sammeln Daten und schicken Informationen an diverse Anbieter. So werden Verhaltens- und Bewegungsprofile erstellt, die Kauf- oder Fernsehgewohnheiten nachvollziehen können. Auch wer wann mit wem telefoniert oder Nachrichten austauscht, bleibt kein Geheimnis. Die nächsten Schritte sind also schon getan, das so genannte „Internet der Dinge“ mit seinen allseits vernetzten Geräten stellt Verbraucher vor neue Herausforderungen. Einfachste Geräte sind über das Internet miteinander verbunden und in der Lage, selbstständig Informationen auszutauschen, Aktionen auszulösen und sich wechselseitig zu steuern. Das intelligente Haus oder das vernetzte Auto sind nur zwei Beispiele.

„Datenschutz und Verbraucherrechte müssen unbedingt gestärkt werden“, fordert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale. „Die Unternehmen haben derzeit einen weiten Spielraum, um persönliche Daten ihrer Kunden zu wirtschaftlichen Zwecken zu nutzen.“ Verbraucher werden beim Schutz ihrer Daten alleine gelassen. In der noch andauernden Diskussion für eine EU-Grundverordnung sollten die Verbraucherinteressen vorrangige Berücksichtigung finden. Die Bildung von Profilen sollte, wie vorgeschlagen, von der ausdrücklichen Einwilligung der Verbraucher abhängig gemacht werden.

„So schön das freie Netz auch ist, wir brauchen einen Rahmen für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Datenmissbrauch. Daten dürfen nicht länger Handelsware sein, ohne dass die Verbraucherinnen und Verbraucher dem zugestimmt haben. Die Bundesregierung muss alles daran setzen, die Datenschutz-Grundverordnung auf Ebene der EU voranzubringen und nicht wie die Vorgängerregierung zu blockieren. Wichtig ist hierbei, dass die rechtlichen Rahmenregelungen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Hoheit über ihre Daten geben. Erst wenn diese ihre Daten bewusst freigeben, dürfen sie zu wirtschaftlichen Zwecken verwendet und weitergegeben werden“, erklärte hierzu Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff.

Die Verbraucherzentrale fordert ein höchst mögliches Datenschutzniveau in der gesamten EU, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher die Kontrolle über ihre Daten zurückerhalten. Auch außereuropäische Unternehmen müssen sich an diesen Standard halten, wenn sie ihre Dienste in der EU anbieten.

VZ-RLP

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SEPA-Umstellung: 1&1 und Deutsche Telekom unsensibel im Umgang mit Bankdaten


Verbraucherzentrale kritisiert E-Mails mit kompletten Kontodaten

(VZ-RLP / 20.02.2014) Im Rahmen der SEPA-Umstellung verschicken die Telefonanbieter 1&1 und die Deutsche Telekom offene E-Mails mit vollständiger Bankverbindung. Anders als bei den Unternehmen sonst üblich, kürzen sie die Kontodaten nicht um wenige Endziffern, kritisiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dies stellt für Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko dar.

Während der Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das neue SEPA-Verfahren erhalten Kunden von allen Unternehmen, denen sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, eine Mitteilung über den Gläubiger-ID-Code und eine Mandatsreferenz-Nummer.
 
Teilweise versenden die Unternehmen 1&1 und Deutsche Telekom Kontodaten ungeschützt über das Internet. Nur wer eine E-Mail-Adresse von T-Online, GMX, web.de oder Freenet nutzt, erhält einen gewissen Schutz. Nach Unternehmensangaben werden im Rahmen der Aktion „E-Mail made in Germany“ die Datenübertragungen zwischen diesen Diensten verschlüsselt. Bei Nutzung anderer Dienste müssen Verbraucher damit rechnen, dass die Daten ganz ohne Schutz verschickt werden.
 
„Kein Gesetz verbietet derzeit den ungeschützten Versand von Kontodaten über das Internet“, informiert Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Doch wenn Verbraucher ihre Rechnungsschreiben stets mit verkürzten Daten erhalten, müssen sie sich darauf verlassen können, dass ein Anbieter diese Sicherheitsmaßnahme durchgängig anwendet.“ Dies umso mehr, als die vollständige IBAN in der SEPA-Mitteilung zur Lastschrift gar nicht enthalten sein muss.

Ungeschützte E-Mails im Internet sind wie Postkarten im Brieftransport: Jeder, der Zugriff auf den Übertragungsweg hat, kann mitlesen. Die Verschlüsselung von Daten kann vermutlich keine absolute Sicherheit bringen. Sie kann den Zugang zu den Informationen für unberechtigte Dritte aber erheblich erschweren, so der Verbraucherschützer. „Wieder einmal wird klar: Solange es keine sichereren Rahmenbedingungen gibt und Unternehmen mit Daten unsensibel umgehen, sind Verbraucher beim Datenschutz alleine gelassen“, sagt Gollner.

Wer sich unsicher fühlt, sollte für elektronische Rechnungen und Belege nicht den E-Mail-Versand verwenden, sondern die Dokumente direkt aus dem Kundenportal des Anbieters beziehen. Datenverbindungen zu den Portalen sind in aller Regel verschlüsselt.

Der Umstieg auf eine Papierrechnung mit postalischer Zustellung ist zwar möglich, verursacht aber erhebliche Mehrkosten. 1&1 berechnet dafür laut aktueller Preisliste monatlich 2,56 Euro, die Deutsche Telekom 2,35 Euro.

VZ-RLP

 
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