Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar - Örtliche Ordnungsbehörde - zu der Durchführung des Schwerdonnerstagsumzuges in Weitersburg am 16.02.2023, Glasverbot in Weitersburg an Schwerdonnerstag!
Es herrscht in diesem Jahr an Schwerdonnerstag, 16.02.2023 in der Zeit von 13.00 Uhr – 24.00 Uhr ein Glasverbot! Es dürfen also keine Glasbehälter (z. B. Gläser, Flaschen, Glasflacons etc.) zum Umzug mitgeführt werden.
Betroffen hiervon sind im Wesentlichen die Hauptstraße und einige hiervon abzweigende Straßen. Genauere Informationen ergeben sich aus der Allgemeinverfügung und den Darstellungen im beigefügten Übersichtsplan.
Die Vollsperrung im Ortskern im Bereich der Umzugsstrecke wird ab 14:00 Uhr wirksam und sollte mit einer rechtzeitigen Anreise zu der Veranstaltung beachtet werden. Sowohl für die Kontrolle des Glasverbots und die Beachtung der Vollsperrung für den Umzugsbereich werden entsprechende Kontrollpunkte für die Polizeiinspektion Bendorf in Zusammenarbeit mit der Örtlichen Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung eingerichtet.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die anlässlich des Umzuges angeordneten Haltverbote und Durchfahrtsverbote entsprechend den zeitlichen Vorgaben an den Verkehrszeichen zu beachten.
Wir bitten um Einhaltung der vorstehenden Regelungen und die Beachtung der Vorschrift des § 9 Jugendschutzgesetz.
(Nachfolgend der Auszug Jugendschutzgesetz § 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
Für die Kenntnisnahme und Umsetzung der o.a. Hinweise, die für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zwingend erforderlich sind, möchten wir uns bereits heute bedanken.
Für Rückfragen steht Frau König unter Tel. 0261/6503-131 sowie per Mail ordnungsamt@vg-vallendar.de zur Verfügung.
Die E- Ladesäule vor dem Rathaus der Verbandsgemeinde Vallendar bleibt wegen Systemumstellung vorübergehend außer Betrieb.
Besuche in der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar wieder ohne Terminabsprache möglich mit Ausnahme der Bereiche Standesamt, Führerscheinstelle sowie Einwohnermelde-/Passamt
Aufgrund weiterer Lockerungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen ist mit Wirkung vom 04. April 2022 für alle Besucher/innen des Rathauses die 3G-Regelung entfallen.
Darüber hinaus ist auch die gesetzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske während des Besuches entfallen. Das Tragen von Masken hat sich jedoch als ein sehr geeignetes Mittel erwiesen, um Infektionen zu vermeiden. Daher bitten wir die Besucher/innen unseres Rathauses, überall dort, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen, eine Maske zu tragen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um sich selbst und andere zu schützen. Prüfen Sie daher bitte auch, ob Ihr Anliegen ebenso telefonisch oder per E-Mail geregelt werden kann. Persönlicher Kontakt sollte – soweit möglich – vermieden werden.
Die entsprechenden Ansprechpartner/innen zur telefonischen Kontaktaufnahme finden Sie hier.
Sie können diese aber auch gerne unter der Telefonnummer 0261/6503-0 erfragen.
Weiter mit Terminvereinbarung in den Bereichen Führerscheinstelle sowie Einwohnermelde-/Passamt
Die Erfahrungen der letzten Monate zeigten jedoch, dass sich eine vorherige Terminvereinbarung, gerade in den Bereichen Führerscheinstelle sowie Einwohnermelde-/Passamt, als sehr sinnvoll erwiesen hat. Sowohl Bürger/innen wie auch Mitarbeiter/innen des Rathauses haben die vorherige Terminvereinbarung als sehr positiv beschrieben.
Der Besuch des Rathauses mit Termin bietet den Vorteil, dass Wartezeiten vermieden werden können und eine Bearbeitung Ihrer Anliegen schnell und vorbereitet erfolgen kann. Auch können viele Anliegen schon im Rahmen einer telefonischen Terminanfrage geklärt werden.
Wir bitten Sie daher, Termine im Rathaus auch zukünftig vorab zu vereinbaren. So profitieren Sie und auch unsere Mitarbeiter/innen auch weiter von den Vorteilen einer vorherigen Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne auch die Option einer Online-Terminbuchung im Bereich des Einwohnermelde- und Passamtes. Klicken Sie zur Terminvereinbarung HIER.
Terminvergabe im Führerschein- und Gewerbebereich ab 01.09.2022 online möglich
Nach den guten Erfahrungen im Bereich der Online-Terminbuchung des Einwohnermelde- und Passamtes ist ab dem 1. September 2022 die Terminvereinbarung auch für den Bereich der Führerscheinantragstellungen und Gewerbeangelegenheiten möglich.
Neben einer Übersicht über verfügbare Termine erfahren Sie auch, welche Unterlagen für Ihr Anliegen benötigt werden und welche Gebühren anfallen könnten. Eine telefonische Terminvereinbarung bleibt weiterhin möglich. Das Terminbuchungsportal ist ab sofort online.Gewerbeanzeigen können jedoch bereits seit 2020 auch komplett online eingereicht werden. Eine Terminvereinbarung und persönliche Vorsprache sind hierfür nicht notwendig.
Einwohnermeldeamt und Passamt nimmt Self-Service-Terminal in Betrieb
Die Verbandsgemeinde Vallendar hat im Bereich des Passwesens ein Self-Service-Terminal der Bundesdruckerei in Betrieb genommen.
Mit Hilfe dieses Selbstbedienungsterminals können Sie ab sofort die für die Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke bereits vor der Antragstellung erfassen und digitalisieren lassen. Das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in das Fachverfahren übertragen. Dort stehen die erfassten Daten anschließend dem Sachbearbeiter für die Antragstellung zur Verfügung.
Durch die Nutzung haben Sie den Vorteil, dass die Antragstellung beim Sachbearbeiter weniger Zeit in Anspruch nimmt und Sie somit geringeren Zeitaufwand haben.
Die Bedienung des Terminals ist leicht verständlich. Das Gerät stellt sich automatisch auf die Körpergröße ein und kann daher auch von Kindern (ab 130 cm Körpergröße) und Rollstuhlfahrern genutzt werden. Für die Nutzung des Selbstbedienungsterminals und die Verarbeitung Ihrer Eingaben erhebt die Verbandsgemeinde Vallendar eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 6,50€.
Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist nicht verpflichtend. Weiterhin besteht für Sie die Möglichkeit, Passbilder auch in ausgedruckter Form zum Termin mitzubringen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung setzen.
Sie erreichen uns Telefonisch unter 0261/6503 -184 /-185 /-186 /-118 oder
per E-Mail daniela.schwickert@vg-vallendar.de, bianca.ohlig@vg-vallendar.de, andreas.gueth@vg-vallendar.de oder sascha.kloeckner@vg-vallendar.de
Kontakt:
Verbandsgemeinde
Vallendar
Rathausplatz 13
56179 Vallendar
Telefon (0261) 6503-0
Fax (0261) 6503-177
rathaus@vg-vallendar.de
Mo. - Fr. 08:00 -12:00 Uhr
Mo. 14:00 -16:00 Uhr
Mi. 14:00 -17:30 Uhr
und nach Vereinbarung